Die Saison 2011 ist beendet. Das

 

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29.12.2011

Ist die Grundsteuer womöglich "verfassungswidrig"?

In der ZDF-Sendung „WISO“ vom 19.12.2011 wurden Hausbesitzer aufgefordert, bis zum Jahresende gegen die Grundsteuer „Widerspruch/Einspruch“ einzulegen. Unter Hinweis auf ein verfassungsgerichtliches Verfahren zur Klärung des Grundsteuerrechts wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, „Widerspruch/Einspruch“ gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Hierzu soll man sich sowohl an die Kommune wenden, die den Grundsteuerbescheid verschickt hat, als auch an das Finanzamt, in dessen Zuständigkeit Haus oder Grundstück liegen. Dort sollten Hausbesitzer den Grundlagenbescheid angreifen, der ja mit dem verfassungsrechtlich beanstandeten Einheitswert berechnet wurde. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage des ZDF unter


http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8424547,00.html.


Insbesondere die Formulierungen im Fernsehbeitrag haben zu vielen Anfragen bei den Städten und Gemeinden geführt, so dass an dieser Stelle dazu Stellung genommen wird.


Zum einen ist das Grundsteuergesetz als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer so lange rechtswirksam, bis das Bundesverfassungsgericht die Norm für verfassungswidrig erklärt hat.

 
Zum anderen vollziehen die Städte und Gemeinden als Grundsteuergläubiger mit der Erhebung der Grundsteuer die Grundsteuermessbescheide der Finanzverwaltung. So lange die Ausgangsbescheide in der Welt sind, sind die Städte und Gemeinden nicht zuletzt wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehalten, mit den Folgebescheiden die Grundsteuer festzusetzen. Die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Zweifel beziehen sich hier im Übrigen auf die Bewertungsfragen, die mit den Grundlagenbescheiden entschieden werden.


Richtiger Adressat für Einwände gegen die Bewertung ist damit die Finanzverwaltung und nicht die örtliche Gemeindeverwaltung, die mit den Folgebescheiden lediglich die Festsetzung des Finanzamtes zur Grundlage nimmt.


Zu den bei den Gemeinden eingereichten Einsprüchen oder Widersprüchen gilt Folgendes:


Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2011 sind durchgängig bestandskräftig und können nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Einzig statthaftes Rechtsmittel gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht, die allerdings erst statthaft ist gegen den neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2012. Mit einem Einspruch können die Hauseigentümer nur gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes vorgehen.“

Wir hoffen, mit diesen Ausführungen einige offene Fragen beantwortet zu haben. Selbstverständlich können Sie aber jederzeit mit weiteren Fragen an uns herantreten.

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