16.01.2025
Für die Briefwahl sind die nachfolgenden Informationen zu beachten
Die Wahlbenachrichtigungskarten müssen spätestens am 02.02.2025 jedem Wahlberechtigten zugegangen sein. Mit dem Versand ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Sollte jemand keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, besteht in der Zeit vom 03.02.-07.02.2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Wahlbüro der Samtgemeinde Bevern befindet sich in der Angerstraße 13 A, Zimmer 1, 37639 Bevern und steht ab sofort während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung. Die Möglichkeit, direkt im Rathaus seine Stimme durch Briefwahl abzugeben, besteht allerdings erst, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies erst Anfang Februar sein.
Die Briefwahl kann bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Samtgemeinde Bevern beantragt werden. Die Möglichkeit der Onlinebeantragung über die Homepage Antrag Briefwahlunterlagen bzw. den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist auf den 18.02.2025, 23:59 Uhr begrenzt, da ansonsten die Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Die Abgabe im Rathaus oder das Einwerfen in den Briefkasten der Samtgemeinde kann noch bis zum 22.02.2025 erfolgen. Wahlbriefe können aber bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle persönlich noch bis zum 23.02.2025, 18:00 Uhr abgegeben werden.
Samtgemeinde
Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
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