06.12.2024
Streitigkeiten unter Nachbarn gibt es auch in der Samtgemeinde Bevern immer wieder, aber wer schlichtet diesen Streit?
Streitigkeiten unter Nachbarn gibt es auch in der Samtgemeinde Bevern immer wieder, aber wer schlichtet diesen Streit?
Sogenannte Schiedspersonen. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches unbürokratisch und kostensparend zu beenden. Durch diese Tätigkeit werden die ordentlichen Gerichte in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten entlastet. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Aufgabenfeld von nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Beleidigungen.
Sie sollten über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude an und in der Verhandlungsführung verfügen. Die dafür erforderlichen Kenntnisse erlangen Sie durch Schulungen und Fortbildungen. Das Amt einer Schiedsperson erfolgt ehrenamtlich und wird für 5 Jahre vom Amtsgericht Holzminden bestellt. Die Samtgemeinde Bevern trägt und erstattet die notwendigen und angemessenen Sachkosten des Schiedsamtes.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ein solches Ehrenamt zutrauen, über das Geschick verfügen, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, können eine schriftliche Bewerbung (inkl. Lebenslauf) bei der Samtgemeinde Bevern, Angerstraße 13 A, 37639 Bevern, oder per Mail unter samtgemeinde@bevern.de einreichen.
Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt erhalten Sie unter www.bds-niedersachsen.com oder telefonisch bei der Samtgemeinde Bevern unter 05531/9944-0.
Samtgemeinde
Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
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