30.09.2024
Ehrenamtlicher Richter für das Verwaltungsgericht in Hannover gesucht
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Hannover endet am 31.03.2025.
Für die Neuwahl haben die Landkreise und die Region Hannover jeweils Vorschlagslisten aufzustellen. Daher wurde die Samtgemeinde Bevern gebeten zwei Personen (idealerweise eine Frau und einen Mann) für die Vorschlagsliste zu benennen.
In Kammersachen, die vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden, wirken neben den drei Berufsrichtern auch immer zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter mit. Verhandelt werden Streitigkeiten gegen Behörden, wenn diese nicht das Finanzamt und nicht die Agentur für Arbeit sind. Die zeitliche Inanspruchnahme für eine solche Tätigkeit ist beim Verwaltungsgericht überschaubar. Erfahrungsgemäß wird man nicht öfter als zweimal im Jahr zu Terminen herangezogen, die in aller Regel an ein und demselben Tag beginnen und enden.
Ehrenamtliche Richter üben ihr Amt mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter aus. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die richterliche Unabhängigkeit besteht in der sachlichen und der persönlichen Unabhängigkeit. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet Weisungsfreiheit im Einzelfall. Persönliche Unabhängigkeit gewährleistet insbesondere grundsätzlichen Schutz vor Absetzung.
Ehrenamtliche Richter haben als Ausgleich für die mit der Tätigkeit verbundenen Nachteile einen Rechtsanspruch auf Entschädigung in Form von Fahrtkostenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz für besondere Aufwendungen, Entschädigung für Zeitversäumnis, Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung und Entschädigung für Verdienstausfall.
Ehrenamtliche Richter müssen Deutsche sein, ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Berufung zum ehrenamtlichen Richter darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Nach der Wahl ist die Entbindung von dem Amt nur noch unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen in einem besonderen Verfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts möglich.
Die Amtszeit beträgt regelmäßig 5 Jahre.
Ehrenamtliche Richter werden vor ihrer ersten Spruchtätigkeit vereidigt.
Vorschläge und Interessensbeurkundungen können gerne bis zum 28.10.2024 per E-Mail an samtgemeinde@bevern.de gesendet werden.
Samtgemeinde
Bevern
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37639 Bevern
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Fax: 0 55 31 / 99 44-50
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