Vergabe/Ex-post-Transparenz

Ex-post-Tranzparenz für durchgeführte Vergabeverfahren in der Samtgemeinde Bevern und den Mitgliedsgemeinden Bevern, Golmbach, Holenberg und Negenborn

Die Samtgemeinde Bevern und ihre Mitgliedsgemeinden sind zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz verpflichtet diverse Informationen über vergebene Aufträge zu veröffentlichen.

Gemäß § 30 Abs. Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) werden vergebene Aufträge über 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder  einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.

Bei VOB-Vergaben werden gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Abs. 3 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben 15.000 EUR jeweils ohne Umsatzsteuer übersteigen.

Über diese Veröffentlichungsvorgabe hinaus lassen sich keine subjektiven Bieterrechte, insbesondere nicht zur Einleitung vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren herleiten. Die hier vorgenommenen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der "begleitenden" Gewährleistung der Ex-post-Transparenz der Vergabe verfahren wurden.

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