Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://www.samtgemeinde-bevern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.

Kontrastansicht

Wir haben eine Kontrastversion der Webseite für Sie erstellt. Dort haben Texte, Überschriften und Buttons einen hohen Kontrast, sodass Sie diese leichter lesen können.

Die Kontrastversion aktivieren Sie im Footer über den Link "Kontrast erhöhen".

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei. 
Wir hoffen, diese Barrieren bald aus dem Weg schaffen zu können. 

Gebärdensprache

Es gibt bisher noch keine Seite in Gebärdensprache.
Diese befindet sich in Arbeit und soll voraussichtlich im Juni 2024 veröffentlicht werden.

Dokumente

Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.

Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Tastaturbedienbarkeit

  • Veranstaltungsfilter: Leider ist es uns technisch nicht möglich, den Datums-Filter sowie die Kalenderblatt-Übersicht  für die Veranstaltungen mit der Tastatur bedienbar zu machen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Anpassung dieser Barriere. Bezugnehmend auf den Prüfschritt Prüfschritt 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" des BIK BITV-Selbsttests.

Einbindung von Drittanbietern

Wir haben einige Verlinkungen zu Webseiten und Anwendungen Dritter auf unserer Webseite eingebunden. Für diese können wir keine Auskunft über den Stand der Barrierefreiheit geben. 

Darunter fallen folgende Anwendungen: 

  • Ratsinfosystem
  • Online-Hilfen BürgerInnen / Unternehmer
  • Bürgerservice

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.04.2024 erstellt. 

Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.04.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse smtgmndbvrnd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.

Ich möchte nicht-barrierefreie Inhalte melden oder einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.

Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)

Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?

Bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: +49 511 120-4010
E-Mail: schlchtngsstllmsndrschsnd

Hilfen bei der Bedienung der Webseite

Wir haben einige Bedienungshilfen für die Webpräsenz für Sie zusammen gestellt.

Leichte Sprache

Wir haben eine informative Seite in leichter Sprache umgesetzt.

Video in Gebärden

Wir haben ein informatives Video in Gebärdensprache umgesetzt.

Anschrift

Samtgemeinde
Bevern

Angerstraße 13a
37639 Bevern

Kontakt

Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
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