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mehr erfahrenEine Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen erfordern in der Regel einer Baugenehmigung. Zuständig für diese Dienstleistung ist der Landkreis Holzminden. Die Gemeinden werden bei der Erteilung der Genehmigung beteiligt. Für Beratungen steht Ihnen auch das Bauamt der Samtgemeinde zur Verfügung,
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mehr erfahrenSo sieht der aktuelle Grundstücksmarkt aus.
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mehr erfahrenBauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.
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mehr erfahrenInformationen zu Bestattungen und Bestattungsarten sowie Bestattungkosten
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mehr erfahrenInformationen rund um die Eheschließung im Standesamt und die dazu gehörigen Beurkundungen
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mehr erfahrenInformationen zu den monatlichen Beiträgen für die Betreuung in den Kindertagestätten
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mehr erfahrenAufgaben und Einsatzgebiete der Feuerwehr
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mehr erfahrenSamtgemeinde Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Tel.: 0 55 31 / 99 44-0
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