Eine Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen erfordern in der Regel einer Baugenehmigung. Zuständig für diese Dienstleistung ist der Landkreis Holzminden. Die Gemeinden werden bei der Erteilung der Genehmigung beteilgt. Für Beratungen steht Ihnen auch das Bauamt der Samtgemeinde zur Verfügung,
baugenehmigungsverfahren genehmigung bau und gewerbebauten
mehr erfahrenSamtgemeinde Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Tel.: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
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