An-, Ab- und Ummeldungen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. 

Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

Mitzubringende Unterlagen

Personalausweis
Bestätigung des Wohnungsgebers

Amt
Bürgerservice
Straße
Angerstr. 13A
Ort
37639 Bevern

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Corinna KnebelSachbearbeiter/in

    Einwohnermeldeamt, Friedhofsverwaltung

    Angerstr. 13A37639 BevernRathausErdgeschossRaumnummer 1Telefon:  05531/9944-11Fax 05531/9944-50
 

Anschrift

Samtgemeinde
Bevern

Angerstraße 13a
37639 Bevern

Kontakt

Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
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