Eine Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen erfordern in der Regel einer Baugenehmigung. Zuständig für diese Dienstleistung ist der Landkreis Holzminden.
Die Gemeinden werden im Genehmigungsverfahren beteilgt. Für Beratungen steht Ihnen auch das Bauamt der Samtgemeinde zur Verfügung,
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Bauleitplanung, Beiträge
Samtgemeinde
Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
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