Bestattungen

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen in der gesetzlich geregelten Reihenfolge der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen.

Bestattungsarten

Die auf den Friedhöfen der Samtgemeinde möglichen Bestattungsarten sind in der Friedhofssatzung einzusehen.

Friedhofssatzung

Friedhofssatzung 1. Änderung

Friedhofssatzung 2. Änderung

Bestattungskosten

Die Gebühren für die verschiedenen Bestattungsarten, die Nutzungsrechte für die Grabstätten, die Nutzung der Friedhofskapellen und die sonstigen Gebühren sind in der untern stehenden Friedhofsgebührensatzung geregelt. 

Friedhofsgebührensatzung

Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Corinna KnebelSachbearbeiter/in

    Einwohnermeldeamt, Friedhofsverwaltung

    Angerstr. 13A37639 BevernRathausErdgeschossRaumnummer 1Telefon:  05531/9944-11Fax 05531/9944-50
 

Anschrift

Samtgemeinde
Bevern

Angerstraße 13a
37639 Bevern

Kontakt

Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
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