Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.
Die Hebesätze der Gemeinden können der Übersicht Steuern und Gebühren entnommen werden.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeindesteuern, Elternbeiträge Kitas, Versicherungen
Samtgemeinde Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
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