Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.

Die Hebesätze der Gemeinden können der Übersicht Steuern und Gebühren entnommen werden.

Steuern und Gebühren 2024

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  • Wilfried KruppSachbearbeiter/in

    Gemeindesteuern, Elternbeiträge Kitas, Versicherungen

    Angerstr. 13A37639 BevernRathausErdgeschossRaumnummer 3Tel. 05531/9944-21Fax 05531/9944-50
 

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