Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die zuständige Stelle beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.

Zuständige Stellen sind die Mitgliedsgemeinden.

 
 

Anschrift

Samtgemeinde
Bevern

Angerstraße 13a
37639 Bevern

Kontakt

Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
Kontaktformular