Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in den nachfolgenden Hundesteuersatzungen der Gemeinden geregelt.
Hundesteuersatzung des Flecken Bevern
Hundesteuersatzung der Gemeinde Golmbach
Hundesteuersatzung der Gemeinde Holenberg
Hundesteuersatzung der Gemeinde Negenborn
Formulare:
Anmeldung eines Hundes
Abmeldung eines Hundes
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig (siehe Hunderegister).
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeindesteuern, Elternbeiträge Kitas, Versicherungen
Samtgemeinde Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Tel.: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
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