Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hund gespeichert wie Rasse, Alter, Geschlecht und Kennnummer des Hundes sowie die Anschrift der Halter. Die Anmeldung kann postalisch, per Telefon oder online erfolgen. Eine bereits erfolgte Meldung in anderen Registern, wie zum Beispiel TASSO, gilt nicht als Registrierung im Zentralregister. Die Registrierung im Zentralregister muss also auf jeden Fall vorgenommen werden.
Die Anmeldung im Hunderegister ersetzt nicht die gesonderte Anmeldung des Hundes im Steueramt.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr, Schulen
Samtgemeinde Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Tel.: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
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