In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen in der gesetzlich geregelten Reihenfolge der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen.
Die auf den Friedhöfen der Samtgemeinde möglichen Bestattungsarten sind in der Friedhofssatzung einzusehen.
Die Gebühren für die verschiedenen Bestattungsarten, die Nutzungsrechte für die Grabstätten, die Nutzung der Friedhofskapellen und die sonstigen Gebühren sind in der untern stehenden Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Einwohnermeldeamt, Friedhofsverwaltung
Samtgemeinde
Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Telefon: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
Mail: smtgmndbvrnd
Kontaktformular