Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die zuständige Stelle beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Zuständige Stellen sind die Mitgliedsgemeinden.
Die Hebesätze der Gemeinden können der Übersicht Steuern und Gebühren entnommen werden.
Steuern und Gebühren 2023
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeindesteuern, Elternbeiträge Kitas, Versicherungen
Samtgemeinde Bevern
Angerstraße 13a
37639 Bevern
Tel.: 0 55 31 / 99 44-0
Fax: 0 55 31 / 99 44-50
smtgmndbvrnd