Dorfentwicklung in der Dorfregion Bevern

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandel stellt das Land Niedersachsen ein Förderprogramm zur Dorfentwicklung zur Verfügung.

Neben den finanziellen Aspekten steht Niedersachsen mit den Auswirkungen des demographischen Wandels, des Gebäudeleerstandes, der Innenentwicklung mit Stärkung der Ortskerne usw. vor Aufgaben, die eine zum Teil neue Ausrichtung der Dorferneuerung nach sich ziehen. Ziel ist es, Dorfentwicklungsverfahren in größeren Betrachtungsräumen, die mehr als nur ein Dorf umfassen, zu behandeln. Auf Grund der Verschiedenartigkeit der einzelnen Dörfer, werden möglicherweise unterschiedliche Hilfestellungen zur zukünftigen Entwicklung benötigt. An diesem Entwicklungsprozess sind die Einwohner der „Dorfregion Bevern“ aktiv zu beteiligen.

Nachdem eine Vielzahl von Einwohnern aus den Dörfern der Samtgemeinde Bevern bereits an der Aufnahme in das neue Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen mitgewirkt haben, konnte der Antrag am 30. Juni 2016 der zuständigen Stelle beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) vorgelegt werden. Am 30. Mai 2017 hat der damalige Landwirtschaftsminister bekanntgegeben, dass die „Dorfregion Bevern“ in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurde.

Nach einer fast einjährigen Planungsphase, an der eine große Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohner in mehreren Workshops, drei Planungsbeiratssitzungen, einem Kinder- und Jugendworkshop und einer Bereisung mit Besichtigung aller Dörfer der Dorfregion mitwirkten, konnte der Dorfentwicklungsplan vom beauftragten Planungsgruppe Puche fertiggestellt werden. Nachdem auch die Gemeinden Golmbach, Holenberg und Negenborn am Aufstellungsverfahren beteiligt wurden, konnte der Rat des Flecken Bevern am 23. August 2018 die endgültige Fassung des Dorfentwicklungsplans beschließen, die nun dem Amt für regionale Landesentwicklung zur Genehmigung vorliegt. Der beschlossene Dorfentwicklungsplan und der Anlagenband stehen in der folgenden Liste zum Download zur Verfügung.

Anträge

Anträge können noch bis zum 15.09.2024 gestellt werden; sowohl für öffentliche als auch private Maßnahmen.

Antragsunterlagen

Weitere Dokumente zum Ansehen und Herunterladen

 
 

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